Klaus von Münchhausen:
Geheime Reichssache Auschwitz

24,80

Klaus von Münchhausen:
Geheime Reichssache Auschwitz

Hitlers Befehle zum Völkermord an den Ostjuden

Bielefeld 2016

380 Seiten, inkl. 60 Seiten Abbildungen und Dokumente

ISBN 978-3-86039-032-0

Kategorie:

Beschreibung

Der am Historischen Seminar der Universität Hamburg promovierte Autor dieser Untersuchung hat über zehn Jahre über den Tathergang des Holocaust, seiner Tarnung und der Baugeschichte von Auschwitz geforscht.
Seine 1985 begonnenen Arbeiten als Bevollmächtigter der israelischen Sektion des internationalen Auschwitz-Komitees für die Entschädigung der Mengele-Zwillinge und der Zwangsarbeiter forderten umfangreiche Fachkenntnisse, die die Wissenschaftler aus der Holocaustforschung gar nicht oder zum Teil falsch erbracht hatten.
Die Archivhistoriker des Museums Auschwitz machten den Autor auf zahlreiche Fehler und Widersprüche in den Analysen der Holocaustforscher und auf das Fehlen einer Untersuchung der Tarnung des Lagers Auschwitz aufmerksam. Die mangelhafte Ergebnisqualität der Forschung gefährdete die Erstellung von Gutachten für Entschädigungsverhandlungen mit deutsche Firmen, Behörden und Politikern und veranlasste ihn zur eigenen Grundlagenforschung.

Seine Ergebnisse kritisieren und belegen fundamentale Fehler der herkömmlichen Holocaustforschung. Beispielsweise wird der schriftliche Befehl zur Gettoisierung der polnischen Juden und dann zur ihrer Vernichtung, zusammen mit den slawischen Völkern, von der Mehrheit der Forscher geleugnet, obwohl in deutschen Archiven die Originaldokumente vorliegen.
Die Führung des staatlichen Münchner Instituts für Zeitgeschichte setzte diese Geschichtsfälschungen in Gang. Im Jahre 1977 erklärte der Institutsdirektor Broszat in den hauseigenen ‚Vierteljahresheften für Zeitgeschichte‘: „Mir scheint […], dass es überhaupt keinen umfassenden allgemeinen Vernichtungsbefehl gegeben hat, das Programm der Judenvernichtung sich vielmehr aus Einzelaktionen heraus […] entwickelte.“
Der preisgekrönte israelische Forscher Friedländer schließt sich an: „Die Ghettoisierung war von Ort zu Ort durch unterschiedliche Umstände bedingt.“ So auch der leitende Forscher in Yad Vashem, Gutman, der Herausgeber der ‚Enzyklopädie des Holocaust‘: „Es ist kein allgemeiner Gettobefehl überliefert. Sie entstanden vielmehr in regionalen Zusammenhängen, oft waren sie das Ergebnis örtlicher Initiativen.“
Die Holocaust-Publikationen haben häufig apologetischen Charakter und entlasten hauptverantwortliche NS-Täter. Holocaust-Forscher Mommsen erklärte Hitler als Diktator und Befehlsgeber für den Holocaust, aus wohl volkspädagogischen Einsichten, für „nicht zuständig“: „Ich lehne es ab, zur jüngeren Generation hinzugehen und zu sagen: Schaut in die Zeit von 1941 bis 1945, für den Holocaust war Hitler verantwortlich; er hat das gemacht, und ohne ihn wäre das nicht gegangen.“
Der pfälzische Historiker Mallmann erklärte den Leitenden Staatsanwalt der Ludwigsburger Zentralen Strafverfolgungsbehörde für NS-Verbrechen, Streim, wegen seines Rechtsstandpunktes hinsichtlich Hitlers verantwortlicher Befehlsgabe zum Holocaust für berufsunfähig. Streim erklärte, dass schriftliche Befehle Hitlers Verantwortung klar machen:
„Dissidenten wie der langjährige Leiter der Zentralen Stelle Ludwigsburg, Oberstaatsanwalt Alfred Streim […bekennen sich zu einer… ] bis heute nicht ganz überwundenen Obsession, eindeutige, gar schriftlich fixierte Anweisungen der Führungsspitze zu finden.“
Der Ursprung dieses rabiaten Diskurs-Stils liegt Jahre zurück: Im „Historikerstreit“ legalisierte Habermas die Polemik und fachlich sorglose Argumentation, um die aus dem linken Spektrum stammende außerwissenschaftliche These eines einheitlichen Geschichtsbildes, nämlich dass an Stelle eines schwachen Hitler starke völkische Initiativen für den Holocaust verantwortlich zu machen seien und sich daraus die Einmaligkeit des Holocaust erkläre. Um zu überzeugen, wurde von ihm Stalins zehn millionenfacher Völkermord (1932/33) an ukrainischen Bauern zur schlichten „Deportation“ umfunktioniert, um ihn nicht als Hitlers Vorbild darzustellen zu müssen.

Münchhausens Hamburger Gutachter Professor Golczewski bemerkte zur Analyse des Autors:„[…] kann er die notorisch verallgemeinernden und widersprüchlichen Aussagen von Götz Aly aufdecken […] Die offenbaren Fehlinterpretationen […] der Ghettoisierungsanweisungen durch Krausnick und Mommsen […] zeigen auf, wodurch die eher funktionalistische Ausrichtung dann überzeugender wirken konnte.“

Die Planung für den Holocaust legte Hitler – entgegen mehrheitlicher Forschermeinung – im Frühjahr 1941 in Vorbereitung des Krieges gegen die Sowjetunion in die Hände von Himmler und Göring. Ihre Vernichtungspläne umfassten dreißig bis fünfzig Millionen Osteuropäer, zu denen die Ostjuden zählten. Die osteuropäischen Städte sollten ausgehungert werden und eine zehnmillionenfache Vertreibung der Landbevölkerung nach Sibirien im Winter 1941 den Hunger- und Erfrierungstod bringen.
Der Blitzkrieg wurde vor Moskau von der Roten Armee gestoppt. Die Vertreibung nach Sibirien fand nicht statt. Im Protokoll der Wannsee-Konferenz steht, dass der Völkermord an den polnischen Juden wegen der militärischen Situation an der Ostfront direkt im Generalgouvernement in provisorischen Vernichtungslagern erfolgen sollte.

Hitlers Völkermordpläne mussten kurzfristig der Kriegslage angepasst und grundlegend geändert werden. Es galt nun: Massenvernichtung in Todeslagern vor Ort statt durch winterliche Vertreibung nach Sibirien. Wegen der Partisanenaktionen fand der Bau eines zentralen Vernichtungslagers auf dem Boden des Deutschen Reich in Auschwitz statt.
Dokumentenmaterial belegt eine ausführliche Chronologie von rund einem Dutzend gegen Juden als auch Nichtjuden gerichteten Völkermordbefehle sowie die Tarnung der durchgeführten Aktionen und auch des Vernichtungslagers Auschwitz.

Die herkömmliche Holocaustforschung steht vor umfassenden Korrekturen.

Zusätzliche Information

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