Klaus von Münchhausen:
Die Nachkriegstragödie der
NS-Zwangsarbeiter
55 Jahre Warten auf deutsche Lohnzahlungen

24,80

Klaus von Münchhausen: Die Nachkriegstragödie der NS-Zwangsarbeiter
55 Jahre Warten auf deutsche Lohnzahlungen

Bielefeld 2019, 1. Auflage

ISBN 978-3-86039-037-5

516 Seiten

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Die Nachkriegstragödie der NS-Zwangsarbeiter – 55 Jahre Warten auf deutsche Lohnzahlungen

Das Institut für Politikwissenschaft an der Universität Bremen hat 2017 die Dissertation, die die bundesdeutsche Vertragstreue in Reparationsfragen im Kontext der internationalen Wiedervereinigungsverhandlungen untersucht, als Dissertation angenommen. Schwerpunkt ist die Zwangsarbeiterentschädigung. Zu den wichtigen Abkommen zählt der am 26. Mai 1952 zwischen der Bundesrepublik und den drei Westmächten abgeschlossene Deutschlandvertrag, in dem die Bundesrepublik sich zur ‚angemessenen Entschädigung‘ von NS-Verfolgten verpflichtete. Die gesetzliche Beschränkung der Entschädigung nur auf Deutsche, war ein Wortbruch Adenauers war so dass auch Zwangsarbeiter leer ausgingen. Wie unveröffentlichte Dokumente belegen, wurde das Londoner Schuldenabkommen gleichfalls mit diesem Wortbruch belastet.
Der Autor wurde 1985 vom Vorstand der israelischen Sektion des Internationalen Auschwitz-Komitees bevollmächtigt, mit deutschen Stellen Entschädigungsangelegenheiten zu verhandeln. Er vertrat insgesamt etwa viertausend jüdische wie nichtjüdische Zwangsarbeiter.
Im Zuge der von ihm eingeleiteten Gerichtsverfahren machte der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes 1996 den Weg frei für Klagen ausländischer Opfer auf Individualentschädigung vor deutschen Gerichten. Reparationen konnten nun auch individualrechtlich eingeklagt werden und blieben nicht mehr allein internationalen Verträgen vorbehalten.
Der Autor erreichte daraufhin, dass 1997/98 Diehl/Nürnberg, Volkswagen, Siemens und Porsche freiwillig firmeneigene Stiftungen gründeten.
SPD-Kanzlerkandidat Schröder sagte dem Autor für den Fall seines Wahlsieges schriftlich die Einrichtung einer Bundesstiftung zu.
Die vorgelegte Untersuchung enthält empirische Anteile, die quellensicher belegt sind.

Die Reparationspolitik orientierte sich seit Adenauer an exportpolitischen Prinzipien. Er erklärte deshalb nicht Israel, sondern den in den USA residierenden World Jewish Congress zum Verhandlungspartner für jüdische Entschädigungsfragen. Die dafür eingesetzte Jewish Claims Conference sollte federführend jüdische Opferinteressen wahrnehmen. Ihre jedoch Opfer-unfreundliche Geschäftsphilosophie währte über Jahrzehnte, wie ihr Vorsitzender Israel Miller ohne Selbstkritik darlegte: „Das Geld, das sich in unseren Händen befindet, gehört dem jüdischen Volk. Auch wenn die Überlebenden behaupten, es sei ihr Geld – das ist es nicht. Es handelt sich um jüdisches Geld, und ich denke, wir sollten uns als Juden und nicht als Überlebende betrachten. Wir können den Überlebenden nicht jede Mittelzuweisung zur Abstimmung vorlegen. Über solche Entscheidungen muss innerhalb unserer Organisation abgestimmt werden“.
Etliche deutsche Exportunternehmen zahlten über Jahrzehnte an die Claims Conference „Entschädigungsgelder“ mit der Absprache, jüdische Überlebende bei Verfahren gegen deutsche Firmen nicht zu unterstützen. Es waren deutsch-jüdische Stillhalteabkommen, die mit dem Verfassungsgerichtsbeschluss hinfällig wurden.
Die US-Regierung, der World Jewish Congress und assoziierte Anwälte forderten von der Regierung Schröder ab Winter 1998, ausgestattet mit nur rund 150 Einzelvollmachten und unter der Androhung von Wirtschaftsboykottmaßnahmen einige zehn Milliarden US-Dollar Zwangsarbeiterlohn. Die Berliner Regierung setzte nach mehrjährigen Verhandlungen ihren Plan für eine Bundesstiftung durch. Der World Jewish Congress wollte die Lohnkasse für Zwangsarbeiter selbst verwalten und nicht durch eine deutsche Stiftung verteilen lassen.
Teure Kommissionen, Gutachten und Anwaltshonorare nach US-Maßstab sollten – wie beim Schweizer Bankenvergleich – die „Nebenkosten“ in die Höhe treiben und guten Gewinn für die Funktionäre bringen.
Die deutschen Verhandlungen mit der amerikanisch-jüdischen Seite beruhten auf dem amerikanischen Propaganda-Bluff, Deutschland wolle nicht zahlen.
Die US-Seite kam zu spät, denn es gab schon eine Regierungsvorlage für eine Bundesstiftung, die nunmehr nur verzögert, nicht aber verhindert werden konnte. Überdies lag die entscheidende Masse der Vollmachten nicht auf der US-Seite.
Zum internationalen politischen Konfliktpotential zählte, dass die Alliierten während der Wiedervereinigungsverhandlungen darauf verzichteten, eine Reparationskonferenz einzuberufen.
Entgegen den Absichten von Kanzlers Kohl, wurde von SPD-Kanzlerkandidat Schröder seit dem Sommer 1998 eine parlamentarische Lösung der Zwangsarbeiterentschädigung vorbereitet. Die US-Initiative war der gescheiterte Versuch, für sich eine bevorzugte Position zu etablieren, nicht aber die erfolgreiche Schöpfung einer Zwangsarbeiterstiftung.
Der damalige Vorsitzende des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes kommentierte die Handlungen des verantwortlichen Vorsitzenden des World Jewish Congress, eines Freundes von Präsident Clinton: „Der Rücktritt von Bronfman sei der erste, aber sicherlich nicht der letzte, denn es habe sich herausgestellt, dass die Leitungsebene des World Jewish Congress korrupt und unehrlich sei.“

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